Circulare Nro. 8551/474 vom 6.9.1816, „Mehrere in Bezug auf die Conscriptions-Revision bestehende Vorschriften“ (betr. die Pflichten der Pfarrer, Seelsorger und Schullehrer, etc.)
2°. 2 Bl. (3 bedruckte Seiten). – „…Wurde angezeigt, daß die Soldaten, welche auf steuerbare Wirthschaften oder Gewerbe entlassen werden, dieser Bedingung ihrer Entlassung nicht immer entsprechen, dann daß häufig Wirthschafts- und Gewerbeübergaben von Eltern zum Schein, und bloß in der Absicht geschene, um ihre Söhne dem Militär-Stande zu entziehen…“.
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